Vorgespräche / Probatorik

Nach 1 bis 3 Sitzungen Sprechstunde werden der eigentlichen Therapie zunächst 2 bis 4 Vorgespräche, die sogenannten probatorischen Sitzungen, vorangestellt. Zusammen mit den Sprechstundensitzungen können insgesamt etwa 3 bis 7 Sitzungen durchgeführt werden.

Da mein Schwerpunkt gruppenanalytische Psychotherapien sind, übernehme ich in der Regel keine Einzeltherapien. An sich ist für viele Patienten eine Gruppentherapie möglich, häufig sogar sinnvoller. In Einzelfällen biete ich als reine Einzeltherapie ausschließlich hochfrequente psychoanalytische Behandlungen an.

Ich arbeite nach gruppenanalytischen und individualpsychologischen Konzepten. Die Therapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen nach Antragstellung zunächst entweder als Kurzzeittherapie über 12 oder 24 Stunden oder als Langzeittherapie über 80 Sitzungen bewilligt und kann bei entsprechender Indikation auf bis zu 150 Sitzungen verlängert werden.

In den probatorischen Sitzungen erarbeiten wir gemeinsam, ob es ein auslösendes aktuelles Thema, zum Beispiel ein Erlebnis oder eine Lebenssituation gibt, sowie ein mit der psychischen Erkrankung in Zusammenhang stehender lebensgeschichtlicher roter Faden, dessen Bearbeitung eine Linderung oder sogar Behebung der Beschwerden in Aussicht stellen kann. Dabei erproben wir, ob eine ausreichende Passung zwischen uns stattfindet, mit der eine Psychotherapie effektiv genug werden kann.

In der Probatorik berate ich Sie auch darüber, welche meiner Gruppen vermutlich die sinnvollste für Sie ist. Ob eine gemischte Gruppe oder reine Frauengruppe, ob eine gruppenanalytische, eine psychosomatisch-kombinierte oder eine Gruppe mit Achtsamkeitsfokus.

Wenn wir gemeinsam zu einer Entscheidung gekommen sind, muss der Antrag an die Krankenkasse gestellt werden. Eine Kurzzeittherapie zur Probe kann direkt von der Krankenkasse genehmigt werden, wenn in den letzten zwei Jahren keine ambulante Psychotherapie stattgefunden hat. Andernfalls oder wenn direkt eine Langzeittherapie beantragt werden soll, muss der Antrag über das Gutachterverfahren laufen.