Akutbehandlung in der Schwangerschaft

Seit 2017 gibt es im System der gesetzlichen Krankenkassen eine neue Behandlungsmöglichkeit, die Akutbehandlung. Auszug aus der Patientinformation PTV 10:

"Bei besonders dringlichem Behandlungsbedarf kann eine Psychotherapeutische Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Behandlungen zu je 50 Minuten Dauer in Frage kommen. Eine Akutbehandlung dient der Krisenintervention und kann - falls erfolderlich - in eine Kurzzeitpsychotherapie oder in eine Langzeitpsychotherapie übergeführt werden. Bereits durchgeführte Therapieeinheiten der Akutbehandlung werden auf die nachfolgende Psychotherapie angerechnet. Für eine Akutbehandlung ist nur das Einzelgespräch vorgesehen."

Da die Suche nach einem geeigneten Psychotherapieplatz oft mehrere Wochen oder Monate dauert, und bei seelischen Symptomen gerade in der Schwangerschaft die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Begleitung schlecht aufgeschoben werden kann, gibt es bei mir die Möglichkeit, diese Zeit mit einer Akutbehandlung zu überbrücken. Gespräche sollten dann entsprechend wöchentlich oder alle zwei Wochen stattfinden. Durch meine erste Ausbildung zur Frauenärztin sind mir viele Schwangerschaftsthemen vertraut.

Eine längerfristige Psychotherapie im Anschluss ist bei mir bei entsprechender Indikation als analytisch orientierte Gruppentherapie möglich. Wenn eher eine psychodynamische Einzeltherapie oder eine Verhaltenstherapie notwendig ist, würde ich bei der Suche nach einem Therapieplatz unterstützen. Bei einem Termin in meiner Sprechstunde können wir den jeweiligen Bedarf gemeinsam feststellen.